Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
(DL-Info - V verbindlich ab 17.05.2010)
Zusätzliche
Festlegung:
Der Rechnungsbetrag ist entsprechend Vereinbarung ohne Abzug sofort zahlbar.
Jeder Zahlungsverzug rechtfertigt die sofortige fristlose Kündigung der
Vereinbarung bzw. des Vertrages.